Dänemark, 3. Dezember 2015 : Aufhebung der Ausnahmebestimmungen zur Justiz- und Polizeizusammenarbeit mit der Europäischen Union
Gebiet | Dänemark | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufhebung der Ausnahmebestimmungen zur Justiz- und Polizeizusammenarbeit mit der Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Vollmachtenübertragung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 30% der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 4'153'041 | |
Stimmbeteiligung | 2'990'261 | 72,00% |
Stimmen ausser Betracht | 55'962 | |
┗━ Leere Stimmen | 48'216 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 7'746 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'934'299 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'375'862 | 46,89% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'558'437 | 53,11% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Im erhält Dänemark zur Ratifizierung
des Vertrags von Maastricht 22 Ausnahmebedingungen u. a. auf den Gebieten Justiz
und Innenpolitik (Zivil-, Handels- und Familienrecht, Polizei (Europol),
Strafrecht, Grenzkontrolle (Schengen), Asyl, Einwanderung). Am kündigt
Ministerpräsidentin Thorning-Schmidt die
Aufhebung dieser Ausnahmebedingungen an. Am beschliessen die
EU-freundlichen Parteien, bis März 2016 eine Volksabstimmung zu diesem Thema
abzuhalten, weil sie im Folketing die nötige Mehrheit von fünf Sechsteln
nicht erreichen.
Nach den Wahlen vom hält der neue Ministerpräsident Løkke Rasmussen
am Vorhaben fest und kündigt am das Abstimmungsdatum an. Das
Folketing verabschiedet die Vorlage am mit 69 zu 37 Stimmen.
Da die Aufhebung die nötige Mehrheit von 150 der 180 Stimmen im Folketing verpasst, ist eine Abstimmung nach Art. 20 Abs. 2 (Übertragung staatlicher Befugnisse) der Verfassung nötig. Nach Art. 42 Abs. 5 der Verfassung ist ein Nein bindend, wenn es mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmacht. Dieses Quorum wird mit 37,5% der Stimmberechtigten erreicht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom . | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |