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Dänemark, 25. Juni 1963 : Gesetz über das kommunale Vorkaufsrecht

Gebiet Dänemark
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Gesetz über das kommunale Vorkaufsrecht
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Parlamentsminderheit → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 30% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte 3'043'170
Stimmbeteiligung 2'222'238 73,02%
Stimmen ausser Betracht 22'160
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'200'078auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 872'042 39,64%
┗━ Nein-Stimmen 1'328'036 60,36%
Bemerkungen 3. Vorlage der Bodenreform
Das Gesetz über das kommunale Vorkaufsrecht (Kommuners Forkøbslov) gibt den Gemeinden bei Grundstücken über 60 Aren ein Vorkaufsrecht.

Behördenreferendum nach Art. 42: Eine Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (erfüllt mit 43,64%).

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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