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Algerien, 3. November 1988 : Einführung des Premierministers

Gebiet Algerien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einführung des Premierministers
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 12'572'043
Stimmbeteiligung 10'435'046 83,00%
Stimmen ausser Betracht 312'940
Gültige (= massgebende) Stimmen 10'122'106auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 9'341'429 92,28%
┗━ Nein-Stimmen 780'677 7,72%
Bemerkungen Nach Revolten im beschliesst das Parlament hastig eine Verfassungsrevision, die Präsident Bendjedid am mit Dekret Nr. 88-200 der Volksabstimmung unterstellt. Endergebnis vom . Er setzt die Reformen am mit Dekret Nr. 88-223 in Kraft.

Präsidialplebiszit nach Art. 5 und Art. 111 Z. 14 der Verfassung.

Hauptpunkte

  • Präsident schlägt Ministerpräsident vor
  • Präsident ist weiterhin für Aussen- und Sicherheitspolitik zuständig
  • Ministerpräsident ist dem Parlament verantwortlich
  • Wenn das Parlament zweimal einen Ministerpräsidenten ablehnt, wird es aufgelöst
  • Ministerpräsident kann das Regierungsprogramm ohne Einfluss des FLN vorstellen
  • Wenn das Parlament das Regierungsprogramm ablehnt, ist der Ministerpräsident entlassen
  • Staatspräsident ist Symbol der nationalen Einheit (nicht die Verkörperung der Einheit von Staat und Partei)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung