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Estland, 19. Februar 1923 : Einführung des freiwilligen Religionsunterrichts

Gebiet Estland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einführung des freiwilligen Religionsunterrichts
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung 461'005 --- %
Stimmen ausser Betracht 2'160
Gültige (= massgebende) Stimmen 458'845auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 328'369 71,56%
┗━ Nein-Stimmen 130'476 28,44%
Bemerkungen Art. 11 der Verfassung legt die Trennung zwischen Kirche und Staat fest. Als der Riigikogu (Parlament) im Herbst 1922 ein Gesetz zur Einführung eines für Schüler und Lehrer freiwilligen Religionsunterrichts ablehnt, ergreifen kirchennahe Kreise ein Referendum nach Art. 30 bis 32 der Verfassung mit 88'000 Unterschriften. Ein Drittel des Riigikogu kann die Veröffentlichung eines Gesetzes um zwei Monate aussetzen, um 25'000 Unterschriften sammeln zu lassen. In der Abstimmung vom 17. bis wird das "Gesetz über die öffentlichen Grundschulen" angenommen. Also findet nach Art. 32 eine Neuwahl des Riigikogu am statt.

Die Zahlen von Nohlen und Stöver sind zu tief. Ja: 324'933, Nein: 127'119, gültig: 452'052, ausser Betracht: 2'116, Stimmbeteiligung: 454'168, Stimmberechtigte: 685'730.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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