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Estland, 25. Februar 1936 : Wahl eines Verfassungsrates

Gebiet Estland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Wahl eines Verfassungsrates
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Grundsatzentscheid über Reform
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 759'338
Stimmbeteiligung 629'217 82,86%
Stimmen ausser Betracht 6'175
Gültige (= massgebende) Stimmen 623'042auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 474'218 76,11%
┗━ Nein-Stimmen 148'824 23,89%
Bemerkungen Am setzt sich Übergangspräsident Päts (nach der Einführung des Präsidialregimes im ) durch einen Selbstputsch an die Spitze des Staats. Entgegen seinen Kompetenzen verschiebt er die Wahlen am auf unbestimmte Zeit und löst das Parlament am ganz auf.

Durch Dekret vom schafft er (wieder gegen die Verfassung) das Initiativ- und Referendumsrecht ab; nur noch der Präsident kann Plebiszite anordnen. Am gibt er seine Absicht bekannt, eine Volksabstimmung die Wahl eines Verfassungs abzuhalten und erlässt am ein entsprechendes Dekret. Die Abstimmung dauert vom 23. bis . Die Vorlage wird von 62,5% der Stimmberechtigten angenommen.

Der Verfassungsrat verabschiedet am die neue Verfassung, die Päts' Vorgaben genau entspricht. Sie tritt am in Kraft.

Hauptpunkte

  • Präsident, 6 Jahre Amtszeit, indirekt gewählt
  • 2 Kammern
  • Erste Kammer (80 Sitze, Majorzwahl in einem Wahlgang)
  • Zweite Kammer (40 Sitze, Standes- und Berufsvertretung)
  • Wahlalter 22
  • Präsidialplebiszit statt Initiative und Referendum
Abstimmungsfrage:
"Soll der Riigikogu [Parlament] eine neue Verfassung schreiben?"
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung