Estland, 25. Februar 1936 : Wahl eines Verfassungsrates
Gebiet
Estland
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Wahl eines Verfassungsrates
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Grundsatzentscheid über Reform
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
759'338
Stimmbeteiligung
629'217
82,86%
Stimmen ausser Betracht
6'175
Gültige (= massgebende) Stimmen
623'042
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
474'218
76,11%
┗━ Nein-Stimmen
148'824
23,89%
Bemerkungen
Am setzt sich Übergangspräsident Päts (nach der Einführung des
Präsidialregimes im )
durch einen Selbstputsch an die Spitze des Staats. Entgegen seinen
Kompetenzen verschiebt er die Wahlen am auf unbestimmte
Zeit und löst das Parlament am ganz auf.
Durch Dekret vom schafft er (wieder gegen die Verfassung) das
Initiativ- und Referendumsrecht ab; nur noch der Präsident kann Plebiszite
anordnen. Am gibt er seine Absicht bekannt, eine Volksabstimmung
die Wahl eines Verfassungs abzuhalten und erlässt am ein entsprechendes
Dekret. Die Abstimmung dauert vom 23. bis . Die Vorlage wird von 62,5%
der Stimmberechtigten angenommen.
Der Verfassungsrat verabschiedet am die neue Verfassung, die Päts'
Vorgaben genau entspricht. Sie tritt am in Kraft.
Hauptpunkte
Präsident, 6 Jahre Amtszeit, indirekt gewählt
2 Kammern
Erste Kammer (80 Sitze, Majorzwahl in einem Wahlgang)
Zweite Kammer (40 Sitze, Standes- und Berufsvertretung)
Wahlalter 22
Präsidialplebiszit statt Initiative und Referendum
Abstimmungsfrage:
"Soll der Riigikogu [Parlament] eine neue Verfassung schreiben?"