Estland, 14. September 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
Gebiet | Estland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 867'714 | |
Stimmausweise | 556'915 | |
Stimmbeteiligung | 555'835 | 64,06% |
Stimmen ausser Betracht | 2'724 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 553'111 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 369'657 | 66,83% |
┗━ Nein-Stimmen | 183'454 | 33,17% |
Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./ beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am in Athen; der Beitritt per .
Die Verfassung sieht kein Staatsvertragsreferendum vor, daher beschliesst das Parlament am zunächst, eine Vorlage mit einem Parlamentsplebiszit nach Art. 105 der Verfassung auszuarbeiten. Später diskutiert es die Möglichkeit, die nötigen Verfassungsänderungen und den Beitritt in zwei Fragen vorzulegen, aber am beschliesst es eine einzige Frage und erlässt ein Verfassungsgesetz nach Art. 105, 162, 163, 164 und 167 zum Beitritt Estlands zur EU. Damit tritt Estland der EU bei und wendet die Bestimmungen des Beitrittsvertrags an. Eine Änderung dieses Verfassungsgesetzes ist nur mit einer neuen Volksabstimmung möglich. Da Kapitel I der Verfassung berührt wird, ist die Abstimmung obligatorisch. Amtliches Endergebnis vom .
Abstimmungsfrage: "Bist Du für den Beitritt zur Europäischen Union und die Verabschiedung der Änderungen an der Verfassung der Republik Estland? Ja / Nein" | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |