Das katalanische Regionalparlament verabschiedet das neue "Estatut" am
mit 120 zu 15 Stimmen und reicht am bei den Cortes ein. Nach massiven
Änderungen am Originaltext nimmt es das
Abgeordnetenhaus am mit 189 zu 154 und im Senat am mit 128 zu
125 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die Opposition reicht 4 Millionen Unterschriften
ein, damit in ganz Spanien eine Volksabstimmung stattfindet, aber die Cortes lehnen
diese Idee am ab.
Die Generalitat (Regionalregierung) setzt mit Dekret 170/2006 die Volksabstimmung
am an. Leere Stimmen sind gültig und zählen mit. Amtliches Endergebnis
der Junta Electoral Central vom .
Hauptpunkte
Katalonien bezeichnet sich als "Nation"
mehr Kompetenzen im Justiz- und Finanzwesen
Pflicht, Katalanisch und Spanisch zu beherrschen (Art. 6 Abs. 2)
Verfassungsinitiative durch 300'000 Stimmberechtigte oder 20% der Gemeinden,
die 20% der Bevölkerung ausmachen, für die Titel I (Rechte, Pflichten und
allgemeine Grundlagen) und II (Rechte in Politik und Verwaltung) (Art. 222)
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Zweidrittelsmehrheit im Regionalparlament
und Billigung durch die Cortes (Art. 223)
Abstimmungsfrage auf katalanisch und spanisch:
"Aproveu el projecte d'Estatut d'autonomia de Catalunya?"
"¿Aprueba el proyecto de Estatut de Autonomía de Catalunya?"