Katalonien (Spanien), 9. November 2014 : Souveränität
Gebiet | Katalonien (Spanien) | |
┗━ Stellung | Staatsteil mit Autonomie (Spanien) wird unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Souveränität | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regionalregierung → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | 2'344'828 | --- % |
Stimmen ausser Betracht | 71'505 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'273'323 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'154'877 | 94,79% |
┗━ Nein-Stimmen | 105'245 | 4,63% |
┗━ Enthaltungen | 13'201 | 0,58% |
Medien | Stimmzettel (dreisprachig) (PDF) | |
Bemerkungen |
Am nimmt Katalonien ein neues
Autonomiestatut an, nachdem schon das spanische Parlament massive Änderungen am
Entwurf vorgenommen hat. Die konservative PP zweifelt vor dem Verfassungsgericht
114 der 223 Artikel an. Dieses hebt am 14 Artikel auf, vor allem
jene über "Souveränität" und die "katalanische Nation".
Schon vorher und bis führen 549 der 647 Gemeinden Kataloniens informelle Abstimmungen über die Unabhängigkeit durch. In den Wahlen zum katalanischen Parlament vom siegen die nationalistischen Parteien. Unter Ministerpräsident Mas verabschiedet es am mit 85 zu 41 Stimmen eine Souveränitätserklärung. Auf Antrag der spanischen Regierung setzt das spanische Verfassungsgericht sie am ausser Kraft. Am stellt Ministerpräsident Mas die Abstimmungsfragen (Souveränität und Unabhängigkeit) und das Datum vor. Die Unabhängigkeit soll bei nach einem doppelten Ja am in Kraft treten. Das katalanische Parlament stellt am mit 87 zu 43 Stimmen beim spanischen Parlament den Antrag, gemäss Art. 150 der spanischen Verfassung die Kompetenz für eine solche Abstimmung zu erhalten. Das Verfassungsgericht urteilt am auf Antrag der spanischen Regierung, die katalanische Souveränitätserklärung von sei nach Art. 2 der spanischen Verfassung unzulässig. Am lehnt es das spanische Parlament mit 299 zu 47 Stimmen den katalanischen Antrag auf eine Abstimmung ab. Am verabschiedet das katalanische Parlament mit 106 zu 28 Stimmen ein Gesetz über eine konsultative Volksabstimmung. Die katalanische Regierung setzt sie am formell an. Auf Antrag der spanischen Regierung erklärt sie das Verfassungsgericht am für unzulässig. Am folgenden Tag erklärt die katalanische Regierung, sie werde eine "alternative Volksabstimmung" als "Prozess der Bürgerbeteiligung" mit denselben Fragen abhalten. Dies geschieht ohne formellen Beschluss, der von einem Gericht angefochten werden könnte. Auch dieses Vorgehen ficht die spanische Regierung vor dem Verfassungsgericht an, das die Abstimmung am erneut verbietet. Die katalanische Regierung setzt sich darüber hinweg und lässt den Vorgang von Freiwilligen durchführen. Das spanische Verfassungsgericht bezeichnet am die Abstimmung als verfassungswidrig. Die Abstimmung findet in 6'430 Stimmlokalen in 641 der 647 Gemeinden statt. Stimmberechtigt sind in Katalonien ansässige Personen ab 16 Jahren ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit. Wer am verhindert ist, kann vom 10. bis nachträglich in Katalonien oder im Ausland abstimmen. Endergebnis vom . Da die Abstimmung inoffiziell ist und mehr Personen zur Stimmabgabe aufgerufen werden als sonst, steht die Anzahl der Stimmberechtigten nicht fest.
Stimmverhalten
Abstimmungsfragen auf katalanisch, spanisch und okzitanisch (im Arrastal):
"CONSULTA SOBRE EL FUTURO POLÍTICO DE CATALUÑA 2014
"CONSULTA SUS ETH FUTUR POLITIC DE CATALONHA 2014 | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |