Mikronesischer Staatenbund, 4. Juli 2023 : Verteilung der Erträge aus dem Meeresbergbau
Gebiet | Mikronesischer Staatenbund | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verteilung der Erträge aus dem Meeresbergbau | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 75% der gültigen Stimmen in jeweils 75% der Untereinheiten | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Staaten | 4 | |
┗━ Annehmende Staaten | 4 | |
┗━ Verwerfende Staaten | 0 | |
Bemerkungen |
Siehe Vorlage 1.
Vorlage CP 4-06 CCD2 des Verfassungsrats. Zur Zeit ist der Meeresbergbau (Erdölförderung oder Erzabbau) untersagt; die Erträge gingen je zur Hälfte an Zentralregierung und Bundesstaaten. Die Neufassung dient der Ertragsaufteilung, wenn mehr als ein Bundestaat darauf Anspruch erhebt. Die Fischerei ist nicht Thema dieser Bestimmung. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. XIV Art. 1. Zur Annahme müssen mindestens drei Viertel der Stimmenden in mindestens drei der vier Staaten dem Vorschlag zustimmen. Die landesweite Summe der Stimmen hat auf das Ergebnis keinen Einfluss.
Abstimmungstext: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen teilweise, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |