Griechenland, 5. Juli 2015 : Auflagen der internationalen Institutionen im Finanzbereich
Gebiet | Griechenland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Auflagen der internationalen Institutionen im Finanzbereich | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Mehrstufiges Verfahren → durch Parlament, Staatspräsident → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 40% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 9'858'508 | |
Stimmbeteiligung | 6'161'140 | 62,50% |
Stimmen ausser Betracht | 357'153 | |
┗━ Leere Stimmen | 46'341 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 310'812 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 5'803'987 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'245'537 | 38,69% |
┗━ Nein-Stimmen | 3'558'450 | 61,31% |
Medien | Stimmzettel (PDF) | |
Bemerkungen |
Nach dem Wahlsieg am verhandelt der neue Ministerpräsident Tsipras
mit der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) von Februar bis über eine
Umschuldung und Verbesserungen bei der Kreditvergabe.
Am zieht sich die griechische Delegation von den Verhandlungen zurück. Tsipras unterbreitet am dem Parlament den Antrag auf eine Volksabstimmung, die schon am stattfinden soll. Das Parlament stimmt am folgenden Tag mit 178 zu 120 Stimmen zu; Staatspräsident Pavlopoulos unterschreibt das Dekret sofort. Tsipras fordert die Stimmenden auf, die Vorschläge zu verwerfen. Der Staatsrat (Oberstes Verwaltungsgericht) entscheidet am auf eine Klage hin, die Abstimmung sei rechtmässig, weil sich das Verbot von Finanzvorlagen nur auf schon beschlossene Gesetze beziehe. Präsidialplebiszit nach Art. 44 Abs. 2 der Verfassung für "besonders wichtige Fragen". Der Staatspräsident kann eine Volksabstimmung ansetzen, wenn das Parlament auf Antrag der Regierung dies beschliesst. Das Ausführungsgesetz über die Durchführung von Volksabstimmungen Nr. 4023/2011 legt in Art. 16 für Volksabstimmungen nach Art. 44 Abs. 2 der Verfassung eine Mindestbeteiligung von 40% fest, damit das Ergebnis bindend ist. Um die Abstimmung so schnell zu organisieren, sind die Gerichte bis geschlossen. Deren Personal hält die Abstimmung ab und zählt die Stimmen. Beim Stimmzettel fällt auf, dass das "Nein" oberhalb des "Ja" steht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Staatsangehörige im Ausland müssen in ihre Heimatorte reisen. Endergebnis vom . Den Gegenstand der Abstimmung bilden die beiden Vorschläge der internationalen Institutionen vom . Da beide Seiten auch am folgenden Tag noch verhandeln, sich aber nicht einigen, sind die Vorschläge toter Buchstabe.
Abstimmungsfrage:
"Soll der von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und
dem Internationalen Währungsfonds der Eurogruppe am 25. Juni vorgelegte Entwurf
einer Vereinbarung, der aus zwei Teilen besteht, welche einen einheitlichen
Vorschlag darstellen, angenommen werden? Schon 2011, als sich Griechenland in einer ähnlichen Lage befand, wollte Ministerpräsident Papandreou am eine Volksabstimmungen über die Bedingungen von EU, EZB und IWF ansetzen, aber er zog den Vorschlag schon am auf Druck dieser Organisationen wieder zurück. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |