Kroatien, 1. Dezember 2013 : Ehe nur für Mann und Frau
Gebiet | Kroatien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Ehe nur für Mann und Frau | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen | |
Stimmberechtigte | 3'791'000 | |
Stimmausweise | 1'436'835 | |
Stimmbeteiligung | 1'436'163 | 37,88% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'436'163 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 946'433 | 65,87% |
┗━ Nein-Stimmen | 481'534 | 33,51% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 8'196 | 0,62% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Die katholische Bewegung "U ime obitelji" (Im Namen der
Familie) sammelt vom 12. bis 749'316 Unterschriften für eine
Verfassungsinitiative, die die Ehe als lebenslage Verbindung zwischen Mann und
Frau bezeichnet, und reicht sie am beim Sabor (Parlament) ein.
Eine Auswertung der Unterschriften zeigt, dass mit einem statistischen Fehler
von 1,31% mindestens 683'948 gültig sind. Damit ist das Quorum von 10% der
Stimmberechtigten (= ca. 450'000) weit übertroffen.
Das Parlament schreibt die Volksabstimmung am mit 104 zu 13 Stimmen aus. Gleichzeitig legt es den Text fest, der bei einer Annahme der Verfassung hinzugefügt wird (s. u.). Die Regierung klagt beim Verfassungsgericht gegen die Initiative, weil sie in der Verfassung garantierte Minderheitenrechte verletze, doch dieses entscheidet am , die Abstimmung sei rechtens und das Ergebnis bindend. Volksinitiative gemäss Art. 87 der Verfassung durch 10% der Stimmberechtigten. Das Ergebnis ist bindend; seit der Verfassungsreform von 2010 gibt es keine Mindestbeteiligung mehr. Die Sammelfrist von 15 Tagen ist Teil des Ausführungsgesetzes. Nötig ist eine Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis vom .
Abstimmungsfrage:
"Sind Sie dafür, dass die Ehe in der Verfassung der Republik Kroatien als
lebenslange Verbindung von Mann und Frau definiert wird?
Art. 62 Abs. 2 (neu): | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |