Irland, 25. Mai 2018 : Regelung der Abtreibung
Gebiet | Irland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Regelung der Abtreibung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 3'367'556 | |
Stimmbeteiligung | 2'159'655 | 64,13% |
Stimmen ausser Betracht | 6'042 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'153'613 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'429'981 | 66,40% |
┗━ Nein-Stimmen | 723'632 | 33,60% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Irland verbietet seit 1983 die Abtreibung strikte in Art. 40 Abs. 3
Ziffer 3 der Verfassung; seit 1992 werden Abtreibungen im Ausland und
Informationen darüber nicht mehr verfolgt.
Die Regierung beschliesst am auf Ministerpräsident Varadkars Antrag, das Verbot zu streichen. Zuerst wartet sie einen Beschluss des Obersten Gerichts ab, das am urteilt, die Rechtsstellung von Embryos sei in Art. 40 Abs. 3 Ziffer 3 abschliessend geregelt. Sie bringt den Entwurf am im Parlament ein. Das Abgeordnetenhaus (Dáil) stimmt am mit 97 zu 25 Stimmen zu, der Senat am mit 40 zu 10 Stimmen. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum sogleich fest. Das Oberste Gericht weist alle Beschwerden dagegen ab, und Staatspräsident Higgins setzt die Vorlage am in Kraft. Die neue Fassung von hebt das Verbot auf überlässt es einem Ausführungsgesetz, die genauen Umstände einer Abtreibung festzulegen. Geplant ist eine Fristenlösung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 46 und 47 der Verfassung. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis vom .
Art. 40 Abs. 3 Ziffer 3 (neue Fassung):
In der alten Fassung wird der
erste Satz im eingefügt,
der zweite und
dritte im : | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |