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Irland, 25. Mai 2018 : Regelung der Abtreibung

Gebiet Irland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Regelung der Abtreibung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'367'556
Stimmbeteiligung 2'159'655 64,13%
Stimmen ausser Betracht 6'042
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'153'613auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'429'981 66,40%
┗━ Nein-Stimmen 723'632 33,60%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Irland verbietet seit 1983 die Abtreibung strikte in Art. 40 Abs. 3 Ziffer 3 der Verfassung; seit 1992 werden Abtreibungen im Ausland und Informationen darüber nicht mehr verfolgt.

Die Regierung beschliesst am auf Ministerpräsident Varadkars Antrag, das Verbot zu streichen. Zuerst wartet sie einen Beschluss des Obersten Gerichts ab, das am urteilt, die Rechtsstellung von Embryos sei in Art. 40 Abs. 3 Ziffer 3 abschliessend geregelt. Sie bringt den Entwurf am im Parlament ein. Das Abgeordnetenhaus (Dáil) stimmt am mit 97 zu 25 Stimmen zu, der Senat am mit 40 zu 10 Stimmen. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum sogleich fest. Das Oberste Gericht weist alle Beschwerden dagegen ab, und Staatspräsident Higgins setzt die Vorlage am in Kraft.

Die neue Fassung von hebt das Verbot auf überlässt es einem Ausführungsgesetz, die genauen Umstände einer Abtreibung festzulegen. Geplant ist eine Fristenlösung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 46 und 47 der Verfassung. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis vom .

Art. 40 Abs. 3 Ziffer 3 (neue Fassung):
"Provision may be made by law for the regulation of termination of pregnancy."

In der alten Fassung wird der erste Satz im eingefügt, der zweite und dritte im :
"The State acknowledges the right to life of the unborn and, with due regard to the equal right to life of the mother, guarantees in its laws to respect, and, as far as practicable, by its laws to defend and vindicate that right.
This subsection shall not limit freedom to travel between the State and another state.
This subsection shall not limit freedom to obtain or make available, in the State, subject to such conditions as may be laid down by law, information relating to services lawfully available in another state."

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung