Irakisch-Kurdistan (Irak), 25. September 2017 : Unabhängigkeit
Gebiet | Irakisch-Kurdistan (Irak) | |
┗━ Stellung | Staatsteil mit Autonomie (Irak) wird unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Unabhängigkeit | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 4'581'255 | |
Stimmbeteiligung | 3'305'925 | 72,16% |
Stimmen ausser Betracht | 219'990 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'085'935 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'861'471 | 92,73% |
┗━ Nein-Stimmen | 224'464 | 7,27% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Inoffizielle Volksabstimmung vom .
Die irakische Verfassung von 2005 sieht im Norden des Landes die Autonome Region Kurdistan (ARK) vor. In der Provinz Kirkuk soll gemäss Art. 140 bis Ende 2007 eine Volksabstimmung stattfinden, ob sie sich der ARK anschliessen will. Wegen fortlaufender Kriegshandlungen findet sie nie statt. Nach der Niederlage des IS nehmen kurdische Truppen Kirkuk am ein. Das Parlament der ARK befürwortet am mit 110 zu Stimmen Regionalpräsident Barzanis Vorschlag für eine Abstimmung über die Unabhängigkeit. Am verschiebt die Regierung den Plan auf unbestimmte Zeit. Auch später stellt die Regierung der ARK immer wieder eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit in Aussicht, zuletzt am . Im gibt sie bekannt, die Abstimmung werde bis zur Befreiung Mossuls verschoben. Die ist im der Fall, und die Regierung kündigt am das Datum an und beauftragt die Wahlbehörde, die Abstimmung vorzubereiten. Kurden im Ausland können elektronisch abstimmen. Sie veröffentlicht die Abstimmungsfrage am auf kurdisch, arabisch, turkmenisch und syrisch-aramäisch (chaldäisch). Am sollen Parlamentswahlen stattfinden. Zusätzlich findet die Abstimmung in den umstrittenen Gebieten statt, die die Armee der ARK bis Mitte 2017 erobert hat; sie beansprucht weitere Gebiete im Süden, die sie aber nicht kontrolliert. Die meisten eroberten Gebiete beschliessen nach und nach die Teilnahme (Shingal am , Khanaqin am , Bashiqa am , Kirkuk am unter dem Protest der arabischen der turkmenischen Abgeordneten, Diyala lehnt ab ab, Saladin am ). Das irakische Parlament verurteilt die Abstimmung am als verfassungswidrig und verlangt erfolglos, sie abzusagen. Das Parlament der ARK schafft erst am in seiner ersten Sitzung nach über zwei Jahren die gesetzlichen Grundlagen für die Volksabstimmung mit 65 zu 0 Stimmen. Die kurdische Regierung weist Alternativvorschläge der USA zurück und hält bis zuletzt an der Abstimmung fest. Das Oberste Gericht des Irak suspendiert die Volksabstimmung am . Die Türkei, der Iran, Syrien, die USA, die EU und die UNO lehnen die Abstimmung ebenfalls ab; Israel ist dafür. Am erklärt das Oberste Gericht des Iraks die Abstimmung für verfassungswidrig und daher ungültig. Die gesetzliche Grundlage, auf die sich die kurdische Regierung beruft, ist unklar. Sie bezeichnet das Ergebnis als bindend, behält sich aber den Zeitpunkt der Aurufung der Unabhängigkeit vor. Die elektronische Stimmabgabe im Ausland beginnt am . Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis des Kurdischen Appelationsgerichts vom .
Abstimmungsfrage (auf kurdisch, arabisch, turkmenisch und syrisch-aramäisch
bzw. chaldäisch):
"ئایا دەتەوێ هەرێمی كوردستان و ناوچە کوردستانییەکانی
دەرەوەی هەرێم ببێتە دەوڵەتێکی سەربەخۆ؟ | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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