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Island, 10. September 1908 : Einfuhrverbot für alkoholische Getränke

Gebiet Island
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Dänemark)
Datum
Vorlage Einfuhrverbot für alkoholische Getränke
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 11'726
Stimmbeteiligung 8'728 74,43%
Stimmen ausser Betracht 640
Gültige (= massgebende) Stimmen 8'068auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'850 59,35%
┗━ Nein-Stimmen 3'218 40,65%
Bemerkungen Ein Herstellungsverbot gibt es schon seit . Ein Kommission des Althings spricht sich 1905 für ein Totalverbot aus; der Althing schreibt eine Konsultativabstimmung aus. Der neue Althing beschliesst am mit 26 zu 11 bzw. 16 zu 6 Stimmen ein Verbot. Ausgenommen sind Getränke mit weniger als 2,25%; es tritt am in Kraft. Am verbietet der Althing auch die leichten Getränke. 1922 wird auf spanischen Druck wieder der Import von Rotwein erlaubt. Fortsetzung siehe 1933. Zusammen mit der Althing-Wahl abgehalten.

Parlamentsplebiszit ad hoc. Stimmberechtigt sind Männer über 25 Jahre, die nicht beim Arbeitgeber wohnen und mindestens 4 Kronen Gemeindesteuer zahlen.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung