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Cispadanische Republik (Italien), 19. März 1797 : Verfassung

Gebiet Cispadanische Republik (Italien)
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Gültige (= massgebende) Stimmen 90'641auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 76'382 84,27%
┗━ Nein-Stimmen 14'259 15,73%
Bemerkungen Die am ausgerufene Cispadanische Republik besteht anfangs aus den Provinzen Bologna, Modena, Reggio und Ferrara südlich des Pos. Der Kongress von Modena beschliesst am eine Verfassung, die der französischen des Jahres III nachempfunden ist, und unterstellt sie einer Volksabstimmung. Das Ergebnis steht am fest; die Verfassung tritt sofort in Kraft. Hauptpunkte
  • Zweikammerparlament (Erste zu 60, zweite zu 30 Sitzen)
  • Direktorium mit 3 Mitgliedern
  • Allgemeines Männerwahlrecht ab 20 Jahren
  • Dreistufiger Wahlkörper mit Ur-, Dekurien- und Elektorenversammlungen
Offene Abstimmung in Urversammlungen, also gibt es weder leere noch ungültige Stimmen.

Am finden die Urversammlungen und am die Dekurienversammlungen statt. Am wird in Bologna das Parlament eröffnet, das die Verfassung der Republik Bologna von 1796 aufhebt. Die Cispadanische Republik benennt sich am in Cisalpinische Republik um.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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