Italien, 4. Dezember 2016 : Verfassungsreform
Gebiet | Italien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsreform | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk, Minderheit beider Kammern → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket), vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 50'773'284 | |
Stimmbeteiligung | 33'244'258 | 65,48% |
Stimmen ausser Betracht | 392'146 | |
┗━ Leere Stimmen | 83'418 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 308'728 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 32'852'112 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 13'431'109 | 40,88% |
┗━ Nein-Stimmen | 19'421'003 | 59,12% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Am bringt die Regierung Renzi den Entwurf einer umfassenden
Verfassungsreform in den Senat. Da die beiden Kammern mehrmals verschiedene
Fassungen verabschieden, stimmt der Senat der Schlussfassung erst am
in zweiter Lesung mit 180 zu 112 Stimmen zu, das Abgeordnetenhaus am
mit 361 zu 7 Stimmen. Damit gibt der Senat seine Stellung als gleichberechtigte
zweite Kammer auf und wird zur massiv verkleinerten, indirekt gewählten
Regionenkammer.
Da dabei keine Zweidrittelsmehrheit erreicht wird, beginnt die Referendumsfrist am zu laufen. Die Opposition im Abgeordnetenhaus reicht am 166 Unterschriften ein, am im Senat 103 Unterschriften. Am selben Tag reicht die Regierungsmehrheit im Abgeordnetenhaus 237 weitere Unterschriften, weil auch sie eine Volksabstimmung befürwortet. Die Corte di Cassazione stellt am fest, dass die Behördenreferenden zustandegekommen sind. Gleichzeitig sammeln Gegner und Befürworter Unterschriften für ein Volksreferendum. Die Befürworter reichen am 580'000 Unterschriften ein, die Gegner haben nur 300'000 gesammelt. Die Corte di Cassazione erklärt am von den eingereichten Unterschriften 550'000 für gültig. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum am fest, und Staatspräsident Mattarella setzt die Volksabstimmung mit Dekret Nr. 227 am nächsten Tag an. Fakultatives Verfassungsreferendum nach Art. 138 der Verfassung. Wenn beide Kammern die Verfassungsreform mit weniger als zwei Dritteln annehmen, ist ein Referendum durch a) ein Fünftel jeder Kammer, b) 500'000 Unterschriften oder c) fünf Regionalräte möglich. Hier werden Bedingungen a) und b) erfüllt. Im Gegensatz zu Gesetzesreferenden gibt es kein Beteiligungsquorum. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom .
Abstimmungsfrage: "Sind Sie für das Verfassungsgesetz betreffend 'Bestimmungen über die Überwindung des ausgewogenen Zweikammersystems, die Verkleinerung der Anzahl Abgeordneter, die Eindämmung der Kosten der öffentlichen Verwaltung, die Aufhebung des CNEL und die Reform des Titels V des II. Teils der Verfassung', das vom Parlament angenommen und in der Gazzetta Ufficiale Nr. 88 vom 15. veröffentlicht wurde?" | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |