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Fürstentum Seborga (Italien), 23. April 1995 : Verfassung

Note: unofficial referendum

Gebiet Fürstentum Seborga (Italien)
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Inoffizielle Abstimmung → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 308auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 304 98,70%
┗━ Nein-Stimmen 4 1,30%
Bemerkungen Seborga ist eine kleine Gemeinde in der Region Ligurien. Um 1960 versucht eine Gruppe um Giorgio Carbone nachzu weisen, dass Seborga weder am Wiener Kongress 1815 noch 1946 nach dem 2. Weltkrieg einem Staat unterstellt wurde und daher unabhängig sei. 1993 ruft er das "Fürstentum Seborga" (Principato di Seborga) aus und nimmt den Titel Giorgio I an. 1995 lässt er eine Verfassung (Statuti Generali) ausarbeiten, die Seborga zu einer Wahlmonarchie mit 7 Jahren Amtszeit und obligatorischem Verfassungsreferendum macht.

Die italienischen Behörden greifen nicht ein, da ihre Arbeit nicht behindert wird. Die Geschäfte und Läden nehmen die 1994 und 1996 herausgegebenen "Luigini", Kopien der mittelalterlichen Währung, als Ersatzwährung an.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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