Fürstentum Seborga (Italien), 23. April 1995 : Verfassung
Note: unofficial referendum
Gebiet | Fürstentum Seborga (Italien) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Inoffizielle Abstimmung → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 308 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 304 | 98,70% |
┗━ Nein-Stimmen | 4 | 1,30% |
Bemerkungen |
Seborga ist eine kleine Gemeinde in der Region Ligurien. Um 1960 versucht eine
Gruppe um Giorgio Carbone nachzu weisen, dass Seborga weder am Wiener Kongress
1815 noch 1946 nach dem 2. Weltkrieg einem Staat unterstellt wurde und daher
unabhängig sei. 1993 ruft er das "Fürstentum Seborga" (Principato
di Seborga) aus und nimmt den Titel Giorgio I an. 1995 lässt er eine
Verfassung (Statuti Generali) ausarbeiten, die Seborga
zu einer Wahlmonarchie mit 7 Jahren Amtszeit und obligatorischem
Verfassungsreferendum macht.
Die italienischen Behörden greifen nicht ein, da ihre Arbeit nicht behindert wird. Die Geschäfte und Läden nehmen die 1994 und 1996 herausgegebenen "Luigini", Kopien der mittelalterlichen Währung, als Ersatzwährung an. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |