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Banaba (Ocean Island, Kiribati), 13. Mai 1947 : Verbleib auf Rabi

Gebiet Banaba (Ocean Island, Kiribati)
┗━ Stellung Staatsteil (Kiribati) wird Staatsteil mit Autonomie (Kiribati)
Datum
Vorlage Verbleib auf Rabi
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Inselrat → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 318auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 270 84,90%
┗━ Nein-Stimmen 48 15,10%
Bemerkungen Der Grossteil der Bevölkerung von Banaba (Ocean Island) wird 1942 während des zweiten Weltkriegs unter japanischer Besetzung nach Nauru und Kosrae (heutiges Mikronesien) umgesiedelt. Nach dem Kriegs wird ihnen Rabi (auf Fiji) als neue Insel zugewiesen. 1947 entscheiden sie sich, endgültig auf Rabi zu bleiben.

Die Verfassung von Kiribati, zu dem Banaba gehört, sieht in Art. 117 bis 121 vor, dass die exilierte Bevölkerung auf Rabi einen speziellen Status geniesst und ein besonderes Mitglied in das Parlament von Kiribati delegiert.

Abstimmungsfrage:
"I shall stay in Rabi [_]
I shall not stay in Rabi [_]"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung