Liechtenstein, 2. März 1919 : Erhöhung der Zahl der Abgeordneten von 12 auf 17
Gebiet
Liechtenstein
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Erhöhung der Zahl der Abgeordneten von 12 auf 17
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis
verworfen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
1'775
Stimmausweise
1'587
Stimmbeteiligung
1'583
89,18%
Stimmen ausser Betracht
9
┗━ Leere Stimmen
4
┗━ Ungültige Stimmen
5
Gültige (= massgebende) Stimmen
1'574
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
711
45,17%
┗━ Nein-Stimmen
863
54,83%
Bemerkungen
Ändert Art. 55 der Verfassung von 1862. Neu sollen 10 Abgeordnete im Oberland und 7 im
Unterland gewählt werden. 3 kann wie bisher der Fürst ernennen.
Erst im findet die
Vergrösserungs des Landtags Zustimmung.
Die Abstimmung findet ohne Rechtsgrundlage in der Verfassung von 1862 statt.
Abstimmungsfrage:
"Wollen Sie, dass die Zahl der vom Volke zu wählenden Landtagsabgeordneten von 12 auf 17
erhöht werde?"