Translate this page into English

Liechtenstein, 27. April 1924 : Änderung des Steuergesetzes

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Änderung des Steuergesetzes
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'032
Stimmausweise 1'826
Stimmbeteiligung 1'824 89,76%
Stimmen ausser Betracht 138
┗━ Leere Stimmen 105
┗━ Ungültige Stimmen 33
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'686auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'088 64,53%
┗━ Nein-Stimmen 598 35,47%
Bemerkungen Am ändert der Landtag das Steuergesetz von 1923 in 57 Artikeln so, dass niedrige Einkommen entlastet und Holdinggesellschaften bevorzugt werden. Drei unformulierte Volksinitiativen von 1925 gelangen nicht zur Abstimmung, weil der Landtag sie verwirft.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Abstimmungsfrage:
"Wollen Sie das vom Landtage am 12. beschlossene Gesetz betr. die Abänderung des Steuergesetzes vom 11. annehmen?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung