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Liechtenstein, 7. Februar 1926 : Errichtung einer Landesbrandschadenversicherungsanstalt

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Errichtung einer Landesbrandschadenversicherungsanstalt
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'232
Stimmbeteiligung 1'990 89,16%
Stimmen ausser Betracht 51
┗━ Leere Stimmen 41
┗━ Ungültige Stimmen 10
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'939auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 663 34,19%
┗━ Nein-Stimmen 1'276 65,81%
Bemerkungen Vom Landtag am beschlossen; die FBP ergreift das Referendum. Die FBP äussert Vorbehalte wegen des Staatsmonopols und möglicher Kosten.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte. Erstes Volksreferendum überhaupt.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung