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Liechtenstein, 22. August 1937 : Warenhausverbot

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Warenhausverbot
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Gemeinden → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'545
Stimmbeteiligung 2'303 90,49%
Stimmen ausser Betracht 113
┗━ Leere Stimmen 83
┗━ Ungültige Stimmen 30
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'190auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'294 59,09%
┗━ Nein-Stimmen 896 40,91%
Bemerkungen Im Frühjahr 1937 eröffnet die Migros einen ersten Vertrieb in Vaduz. Da es keine gesetzliche Handhabe dagegen gibt, beschliesst der Landtag am einstimmig ein Verbot von Warenhäusern, Einheitspreisgeschäften etc. Die Gemeindeversammlungen von Triesen, Triesenberg, Ruggel, Eschen und Balzers reichen dagegen das Gemeindereferendum ein. Im Abstimmungskampf setzen sich beie Parteien, Gewerbe-, Bauern- und Arbeiterverbände ein. allen Parteien, Gewerbeorganisationen und Gewerkschaften bekämpft. Erst das Gewerbegesetz vom hebt das Verbot auf.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens drei Gemeinden.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung