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Liechtenstein, 12. März 1950 : Waffengesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Waffengesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'265
Stimmbeteiligung 2'644 80,98%
Stimmen ausser Betracht 238
┗━ Leere Stimmen 219
┗━ Ungültige Stimmen 19
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'406auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 667 27,72%
┗━ Nein-Stimmen 1'739 62,63%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am einstimmig Änderungen des Waffengesetzes, so dass für bestimmte Waffen ein Waffenschein obligatorisch ist. Ein Komitee ergreift das Referendum.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung