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Liechtenstein, 12. März 1961 : Steuergesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Steuergesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'595
Stimmbeteiligung 3'047 84,76%
Stimmen ausser Betracht 120
┗━ Leere Stimmen 112
┗━ Ungültige Stimmen 8
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'927auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'952 66,69%
┗━ Nein-Stimmen 975 33,31%
Bemerkungen Am stimmt der Landtag einem Steuergesetz zu, dass die Progressionsstufen, die Abzugsmöglichkeiten und den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ändert. Er unterstellt das Gesetz freiwillig der Abstimmung.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung