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Liechtenstein, 25. Februar 1962 : Zivilschutzgesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Zivilschutzgesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'628
Stimmbeteiligung 2'871 79,18%
Stimmen ausser Betracht 201
┗━ Leere Stimmen 184
┗━ Ungültige Stimmen 17
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'670auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 687 25,73%
┗━ Nein-Stimmen 1'983 74,27%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am einstimmig ein Gesetz zur Errichtung von Schutzräumen und Alarmsystemen nach Schweizer Modell. Er legt es freiwillig dem Volk zur Abstimmung vor. Das Gesetz wird wegen der Vorschriften für private Bauten (und den entstehenden Kosten) hoch verworfen.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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