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Liechtenstein, 1. März 1970 : Erhöhung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Erhöhung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden
┗━ Fragemuster 2 Entscheidungsfragen, mehrfaches Ja nicht möglich
┗━ Gesetzliche Grundlage 1. Vorlage → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
2. Vorlage → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → Gegenentwurf
Ergebnis Initiative angenommen, Gegenentwurf verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'312
Stimmbeteiligung 3'418 79,27%
Stimmen ausser Betracht 122
┗━ Leere Stimmen 92
┗━ Ungültige Stimmen 30
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'296auf die gültigen Stimmen bezogen
Initiative  
Ja-Stimmen 2'181 66,17%
Nein-Stimmen 1'045 31,71%
Stimmen ausser Betracht 70 2,12%
Gegenvorschlag  
Ja-Stimmen 974 29,55%
Nein-Stimmen 1'956 59,34%
Stimmen ausser Betracht 366 11,11%
Bemerkungen Mit der Initiative will die VU Art. 128bis des Steuergesetzes so ändern, dass der Finanzausgleich verdreifacht wird. Am beschliesst der Landtag mit den Stimmen der FBP als Gegenvorschlag eine Verdoppelung.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte und Gegenvorschlag des Landtags.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung