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Liechtenstein, 28. Februar 1971 : Frauenstimmrecht

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Frauenstimmrecht
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'385
Stimmbeteiligung 3'765 85,86%
Stimmen ausser Betracht 52
┗━ Leere Stimmen 47
┗━ Ungültige Stimmen 5
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'714auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'817 48,92%
┗━ Nein-Stimmen 1'897 51,08%
Bemerkungen Konsultative Abstimmung im .

Der Landtag beschliesst am einstimmig die Einführung des Frauenwahl- und Stimmrechts (Art. 29 der Verfassung) und unterstellt die Vorlage der Abstimmung.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung