Liechtenstein, 28. Februar 1971 : Frauenstimmrecht
Gebiet
Liechtenstein
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Frauenstimmrecht
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis
verworfen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
4'385
Stimmbeteiligung
3'765
85,86%
Stimmen ausser Betracht
52
┗━ Leere Stimmen
47
┗━ Ungültige Stimmen
5
Gültige (= massgebende) Stimmen
3'714
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
1'817
48,92%
┗━ Nein-Stimmen
1'897
51,08%
Bemerkungen
Konsultative Abstimmung im .
Der Landtag beschliesst am einstimmig die Einführung des Frauenwahl- und
Stimmrechts (Art. 29 der Verfassung) und unterstellt die Vorlage der Abstimmung.
Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der
Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.