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Liechtenstein, 2. Juli 1972 : 21 statt 15 Landtagsabgeordnete, Einführung einer Sperrklausel von 8% bei Landtagswahlen

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage 21 statt 15 Landtagsabgeordnete, Einführung einer Sperrklausel von 8% bei Landtagswahlen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'452
Stimmbeteiligung 2'969 66,69%
Stimmen ausser Betracht 145
┗━ Leere Stimmen 140
┗━ Ungültige Stimmen 5
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'824auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'375 48,69%
┗━ Nein-Stimmen 1'449 51,31%
Bemerkungen Konsultative Abstimmung im März 1919.

Am beschliesst der Landtag einstimmig eine Vergrösserung von 15 auf 21 Sitze (13 im Ober- und 8 im Unterland) und die Einführung einer Sperrklausel von 8%. Er unterbreitet diese Änderung von Art. 46 der Verfassung freiwillig der Volksabstimmung.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung