Liechtenstein, 13. September 1987 : Doppeltes Ja bei Initiative und Gegenvorschlag
Gebiet
Liechtenstein
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Doppeltes Ja bei Initiative und Gegenvorschlag
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → Einleitung durch Volksinitiative
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
12'923
Stimmbeteiligung
6'985
54,05%
Stimmen ausser Betracht
343
┗━ Leere Stimmen
322
┗━ Ungültige Stimmen
21
Gültige (= massgebende) Stimmen
6'642
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
4'181
62,95%
┗━ Nein-Stimmen
2'461
37,05%
Bemerkungen
Die Freie Liste reicht eine Initiative ein, um im Volksrechtegesetz das Verbot des
doppelten Jas zu beseitigen. Der Landtag stimmt am mit 9 zu 5 Stimmen zu,
setzt aber dennoch einstimmig eine Volksabstimmung an.
Art. 85 Abs. 5:
"Sofern zwei oder mehr Vorschläge zur Abstimmung unterbreitet werden, wird den Stimmberechtigten
auf demselben Stimmzettel ausserdem die Zusatzfrage gestellt: 'Falls Ihr mehr als einem
Vorschlag zustimmt, welchem dieser Vorschläge gebt Ihr den Vorzug?'"
Art. 84 Abs. 3:
"... werden die Stimmzettel mit einem mehrfachen Ja nur noch jeweils demjenigen
Vorschlag zugerechnet, dem sie in der Zusatzfrage den Vorzug geben. Ausgenommen
ist der Vorschlag, der aufgrund
dieser zweiten Auszählung die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt."
Abstimmungsfrage:
"Wollt Ihr die Landtag beschlossene Abänderung des Gesetzes betreffend die
Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Einführung
der Doppelten Ja) annehmen?"
Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1000
Stimmberechtigte bzw. freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag
nach Art. 66 der Verfassung.