Translate this page into English

Liechtenstein, 13. Dezember 1925 : Einschränkung des freien Vermögenserwerbs, der auf Versteigerungsgut zurückgeht (Initiative Gassner)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einschränkung des freien Vermögenserwerbs, der auf Versteigerungsgut zurückgeht (Initiative Gassner)
┗━ Fragemuster 2 Entscheidungsfragen, mehrfaches Ja nicht möglich
┗━ Gesetzliche Grundlage 1. Vorlage → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
2. Vorlage → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → Gegenentwurf
Ergebnis Initiative verworfen, Gegenentwurf angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'179
Stimmbeteiligung 1'869 85,77%
Stimmen ausser Betracht 155
┗━ Leere Stimmen 111
┗━ Ungültige Stimmen 44
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'714auf die gültigen Stimmen bezogen
Initiative  
Ja-Stimmen 171 9,98%
Nein-Stimmen 1'400 81,68%
Stimmen ausser Betracht 143 8,34%
Gegenvorschlag  
Ja-Stimmen 1'293 75,44%
Nein-Stimmen 290 16,92%
Stimmen ausser Betracht 131 7,64%
Bemerkungen 1913 wird Josef Gassners Hof zwangsversteigert. Mit seiner von 1'302 Stimmberechtigten unterzeichneten Gesetzesinitiative will auf sein Gut zurückgreifen können, das inzwischen von gutgläubigen Dritten erworben worden ist (Art. 512 der ZPO, Art. 4 der Schluss- und Übergangsbestimmungen der ZPO). Der Gegenvorschlag des Landtags schliesst den Rückgriff aus, eröffnet aber die Wiederaufnahme des Prozesses.

Der Landtag lehnt die Initiative am einstimmig ab.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte und Gegenvorschlag des Landtags. Erste Volksinitiative überhaupt.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung