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Liechtenstein, 14. Oktober 1973 : Einführung des Kandidatenproporzes

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einführung des Kandidatenproporzes
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'528
Stimmbeteiligung 3'330 73,54%
Stimmen ausser Betracht 276
┗━ Leere Stimmen 151
┗━ Ungültige Stimmen 125
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'054auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'705 55,83%
┗━ Nein-Stimmen 1'349 44,17%
Bemerkungen Der ändert am das Volksrechtegesetz so, dass bei panaschierten Listen auch die Listenstimmen im Verhältnis der panaschierten Linien vergeben werden. Früher erhielt die im Kopf genannte Liste einfach eine Stimme, d. h., man konnte die Reihenfolge der Kandidaten anderer Parteien beeinflussen, ohne die Stimmkraft der eigenen Partei zu schmälern. Der Landtag legt die Vorlage von sich aus dem Volk vor.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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