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Liechtenstein, 21. Januar 2024 : Baugesetz, Energieeffizienzgesetz und Energieausweisgesetz (Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Baugesetz, Energieeffizienzgesetz und Energieausweisgesetz (Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 20'950
Stimmausweise 14'224
Stimmbeteiligung 14'044 67,04%
Stimmen ausser Betracht 104
┗━ Leere Stimmen 13
┗━ Ungültige Stimmen 91
Gültige (= massgebende) Stimmen 13'940auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'857 34,84%
┗━ Nein-Stimmen 9'083 65,16%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Siehe Vorlage 1.

Die Gesetzesänderungen sollen die MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014) umsetzen, die Liechtenstein von der Schweiz übernehmen will.

Hauptpunkte

  • kein Verbot bestehender Öl- und Gasheizungen, auch bei Neubauten
  • bei Ersatz in Gebäuden älter als 2003 Reduktion des Wärmebedarfs um mindestens 10%
  • Deckung dieser 10% durch erneuerbare Energien als Alternativlösung
  • vereinfachtes Bewilligungsverfahren für den Einbau von Wärmepumpen
  • Erstattung von bis zu 35% des Anlagenpreises

Das Referendum gegen die Vorlage kommt mit 2813 von 2819 eingereichten Unterschriften zustande.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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