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Liechtenstein, 1. Dezember 1985 : Gleiche Rechte für Mann und Frau (mit Gegenvorschlag)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Gleiche Rechte für Mann und Frau (mit Gegenvorschlag)
┗━ Fragemuster 3 Optionen als Alternativfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage 1. Option → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
2. Option → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), Gegenentwurf
3. Option → Nein zu allem
Ergebnis alle Optionen verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 12'445
Stimmbeteiligung 8'828 72,84%
Stimmen ausser Betracht 346
┗━ Leere Stimmen 96
┗━ Ungültige Stimmen 250
Gültige (= massgebende) Stimmen 8'482auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Initiative 1'973 23,26%
┗━ Gegenvorschlag 2'400 28,30%
┗━ Nein-Stimmen 4'109 48,44%
Bemerkungen Eine am eingereichte Initiative will Art. 31 der Verfassung so ändern, dass innerhalb von 4 Jahren alle privatrechtlichen und innerhalb von 8 Jahren alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für gleiche Rechte angepasst werden.

Der Landtag lehnt die Initiative am mit 4 zu 10 Stimmen ab, stellt ihr aber einen Gegenvorschlag gegenüber, der weder Fristen noch Klagerecht beim Staatsgerichtshof vorsieht.

Eine knappe Mehrheit ist für eine Änderung, kann sich aber wegen des Abstimmungsverfahrens (kein doppeltes Ja) nicht durchsetzen.

Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte mit Gegenvorschlag des Landtags.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung