Liechtenstein, 25. Februar 2024 : Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 20'964 | |
Stimmausweise | 13'941 | |
Stimmbeteiligung | 13'773 | 65,70% |
Stimmen ausser Betracht | 84 | |
┗━ Leere Stimmen | 27 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 57 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 13'689 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 4'380 | 32,00% |
┗━ Nein-Stimmen | 9'309 | 68,00% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Im Moment wählen die Stimmberechtigten den Landtag, der die fünfköpfige
Landesregierung (Regierungschef und vier Regierungsräte) für eine vierjährige
Amtszeit nach freiem Ermessen bestimmt. Der Fürst muss diesem Vorschlag
zustimmen.
Die Volksinitiative der "Demokraten pro Liechtenstein" (DpL) will die Mitsprache der Volkes erweitern, indem die Stimmberechtigten im Ober- und Unterland je zwei Regierungsräte wählen, die Wahl des Regierungschefs erfolgt im ganzen Lande. Wenn der Landtag die gewählten Vorschläge ablehnt, finden Neuwahlen des Landtags und der Regierung statt. Die Rolle des Fürsten ändert sich nicht. Die DpL reicht den Initiativetxt am bei der Regierung ein, diese hält ihn am mit BuA 93/2023 für zulässig. Der Landtag gibt am einstimmig grünes Licht für die Unterschriftensammlung, die vom bis dauert. Die DpL reicht am am 1994 Unterschriften, davon erklärt die Regierung am 1956 für gültig. Der Landtag lehnt die Initiative am mit 3 zu 22 Stimmen ab. Das Abstimmungsdatum legt die Regierung am fest. Endergebnis der Regierung vom . Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte.
Abstimmungstext: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |