Liechtenstein, 1. Dezember 2024 : Reform der staatlichen Pensionskasse
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Reform der staatlichen Pensionskasse | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 21'135 | |
Stimmausweise | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | 60,30% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
┗━ Leere Stimmen | --- | |
┗━ Ungültige Stimmen | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 12'500 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'581 | 52,65% |
┗━ Nein-Stimmen | 5'919 | 47,35% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe .
Nach der Ablehnung der beiden Volksinitiativen "Pensionskasse Win-Win" und "Win-Win 50" tritt das Gesetz zur Sanierung der Pensionskasse des Staatspersonals am in Kraft. Der Staat gewährt damit als Arbeitgeber der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) u. a. ein Darlehen von 100 Mio. Fr. Zur Stabilisierung der SPL sollen 93,5 Mio. Fr. des Darlehens in Eigenkapital umgewandelt werden. Der Landtag billigt die Reform am mit 22 zu 3 Stimmen, ein Antrag der DpL (Demokraten pro Liechtenstein) scheitert. Die Referendumsfrist dauert vom bis , aber erst am beginnt ein Komitee um die DpL mit der Unterschriftensammlung. Es reicht am 1962 Unterschriften ein; die Regierung erklärt am selben Tag alle als gültig und legt das Abstimmungsdatum fest. Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.
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Quellen |
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Vollständigkeit | vorläufiges Endergebnis | |
Letzte Änderung |