Litauen, 12. Mai 2019 : Verkleinerung des Parlaments
Gebiet | Litauen | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verkleinerung des Parlaments | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | nicht stattgefunden (= verworfen) | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung, 33,33% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'486'915 | |
Stimmbeteiligung | 1'188'604 | 47,79% |
Stimmen ausser Betracht | 37'802 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'150'932 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 876'841 | 76,19% |
┗━ Nein-Stimmen | 274'091 | 23,81% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Die mitregierende LFGU (Bauern und Grüne) will mit einer Volksinitiative das
Parlament von 141 auf 121 Sitze verkleinern und lanciert daher am
eine Volksinitiative (300'000 Unterschriften in 6 Monaten).
Sie kann die restlichen Regierungsparteien im Seimas dann überzeugen, der am der Vorlage im Eilverfahren mit 58 zu 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustimmt. Die Änderung bezieht sich auf Art. 55 Abs. 1 der Verfassung. Das Verfassungsgericht lehnt eine Klage der Opposition wegen Verfahrensmängeln ab. Obligatorisches Verfassungsreferendum gemäss Art. 69 der Verfassung, weil der Seimas der Vorlage mit weniger als drei Fünfteln zustimmt. Gemäss Art. 7 des Referendumsgesetzes muss die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnehmen und der Ja-Anteil muss 33,33% der Stimmberechtigten betragen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Abstimmung hat "nicht stattgefunden", weil sich nur eine Minderheit der Stimmberechtigten beteiligt. Die Vorlage ist damit verworfen. Endergebnis vom . Bei der gleichzeitigen ersten Runde de Präsidentenwahlen beträgt die Beteiligung 57,4%.
Art. 55: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |