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Litauen, 20. Oktober 1996 : Hälfte des Budgets für Soziales, Medizin und Kultur

Gebiet Litauen
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Hälfte des Budgets für Soziales, Medizin und Kultur
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 2'597'530
Stimmbeteiligung 1'353'448 52,11%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'597'530auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 858'670 33,05%
┗━ Nein-Stimmen 257'303 9,90%
┗━ Stimmen ausser Betracht 224'691 8,65%
┗━ Nicht teilgenommen 1'244'082 47,89%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Vorlage 1


Art. 131:
"Der Voranschlag des Staates soll vom Seimas beraten und als Gesetz für das neue Budgetjahr verabschiedet werden. Bei der Beratung darf der Seimas nur neue Ausgaben beschliessen, wenn er die Geldquellen bezeichnet. Durch Gesetz festgelegte Ausgaben darf er nur kürzen, wenn er die entsprechenden Gesetze mitändert. Mindestens die Hälfte der Einkünfte des Staatsbudgets muss er für soziale Sicherheit, Medizin, Ausbildung, Wissenschaft, Kultur und andere soziale Bedürfnisse der Bürger bereitstellen."

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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