Luxemburg, 6. Juni 1937 : Auflösung der kommunistischen Partei und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen
Gebiet | Luxemburg | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Auflösung der kommunistischen Partei und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | 149'795 | --- % |
Stimmen ausser Betracht | 7'124 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 142'671 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 70'371 | 49,32% |
┗━ Nein-Stimmen | 72'300 | 50,68% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach grossem Streit beschliesst das Parlament am mit 34 zu 19 Stimmen
und 1 Enthaltung das "Gesetz zum Schutz der politischen und sozialen Ordnung"
der Volksabstimmung zu unterstellen. Gemeint sind damit die kommunistische
Partei und andere, denen verfassungswidrige Aktivitäten vorgeworfen werden. Die
Kammer verabschiedet das Gesetz am . Nach der Ablehnung tritt die
Regierung zurück.
Als gesetzliche Grundlage kommt nur Art. 51 Abs. 7 der Verfassung in Frage. Das Gesetz verweist nicht ausdrücklich auf Art. 51 Abs. 7., d. h., auf eine konsultative Abstimmung; spätere Erklärungen der Regierung reden von einer bindenden Abstimmung. Ein amtliches Endergebnis wird nie veröffentlicht. Es herrscht Stimmpflicht.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |