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Luxemburg, 6. Juni 1937 : Auflösung der kommunistischen Partei und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen

Gebiet Luxemburg
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Auflösung der kommunistischen Partei und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung 149'795 --- %
Stimmen ausser Betracht 7'124
Gültige (= massgebende) Stimmen 142'671auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 70'371 49,32%
┗━ Nein-Stimmen 72'300 50,68%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Nach grossem Streit beschliesst das Parlament am mit 34 zu 19 Stimmen und 1 Enthaltung das "Gesetz zum Schutz der politischen und sozialen Ordnung" der Volksabstimmung zu unterstellen. Gemeint sind damit die kommunistische Partei und andere, denen verfassungswidrige Aktivitäten vorgeworfen werden. Die Kammer verabschiedet das Gesetz am . Nach der Ablehnung tritt die Regierung zurück.

Als gesetzliche Grundlage kommt nur Art. 51 Abs. 7 der Verfassung in Frage. Das Gesetz verweist nicht ausdrücklich auf Art. 51 Abs. 7., d. h., auf eine konsultative Abstimmung; spätere Erklärungen der Regierung reden von einer bindenden Abstimmung. Ein amtliches Endergebnis wird nie veröffentlicht. Es herrscht Stimmpflicht.

Abstimmungsfrage:
"Sind Sie damit einverstanden, dass das Gesetz in Kraft trete, welches die Auflösung der kommunistischen Partei sowie der Verbände anordnet, die durch Gewalt oder Drohungen die Verfassung oder die Gesetze des Landes ändern wollen?
Êtes-vous d'accord à voir entrer en vigueur la loi qui décrète la dissolution du parti communiste et des organisations et associations qui, par violences ou menaces, visent à changer la Constitution ou les lois du pays ?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung