Lettland, 18. Dezember 1927 : Aufhebung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufhebung des Staatsbürgerschaftsgesetzes | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 1'120'026 | |
Stimmbeteiligung | 242'798 | 21,68% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 242'798 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Stimmen ausser Betracht | --- | --- % |
Bemerkungen |
Nationalistische Parteien ergreifen ein Referendum mit 200'000 Unterschriften
(Quorum ist ein Zehntel der Stimmberechtigten, ca. 112'000)
gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz, das die Staatsangehörigkeit der Juden, Deutschen,
Russen und anderer Minderheiten sowie der staatenlosen Letten regelt. Diese
Bevölkerungsgruppen müssen mindestens
seit 1925 und ein halbes Jahr lang vor dem Weltkrieg im heutigen Lettland gewohnt haben.
Das Referendum richtet sich in erster Linie gegen die Juden.
Die deutschbaltische Partei unterstützt die Bauernpartei, um die Regierung zu stürzen, damit die Bauernpartei das Referendum nicht unterstützt, aber die erforderliche Mehrheit kommt nicht zustande. Die Saeima lehnt das Referendum am ab. Die anderen Parteien boykottieren die Abstimmung. Gesetzesinitiative nach Art. 74 (Fassung vor 1933) der Verfassung. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 50% ist nötig. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen ganz | |
Letzte Änderung |