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Lettland, 25. Februar 1934 : Aufbau eines Renten- und Pensionssystems

Gebiet Lettland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Aufbau eines Renten- und Pensionssystems
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen, 487'411 Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 1'300'000
Stimmbeteiligung 414'897 32,00%
Gültige (= massgebende) Stimmen 414'897auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 385'258 92,85%
┗━ Nein-Stimmen 27'988 6,74%
┗━ Stimmen ausser Betracht 1'651 0,39%
Bemerkungen Die sozialdemokratische Partei sammelt vom 1. bis zum Erlass eines "Gesetzes für Altersfürsorge, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit". Die Regierung veröffentlicht am einen Gegenentwurf für ein "Gesetz für Altersfürsorge und Arbeitsunfähigkeit". Da sie also die Gesetzesinitiative nicht eins zu eins umsetzen will, kommt es am 24. und zur Volksabstimmung.

Verworfen, weil nach Art. 74 der Verfassung weniger als die Hälfte der Stimmenden der letzten Saeimawahlen teilnimmt.

Art. 74 fordert seit 1933, dass nicht mehr die Mehrheit aller Stimmberechtigten teilnehmen muss, sondern nur noch die Mehrheit der letzten Saeimawahlen von 1931. Dieses Quorum entspricht 487'411 Stimmenden.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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