Lettland, 25. Februar 1934 : Aufbau eines Renten- und Pensionssystems
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufbau eines Renten- und Pensionssystems | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 487'411 Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 1'300'000 | |
Stimmbeteiligung | 414'897 | 32,00% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 414'897 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 385'258 | 92,85% |
┗━ Nein-Stimmen | 27'988 | 6,74% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 1'651 | 0,39% |
Bemerkungen |
Die sozialdemokratische Partei sammelt vom 1. bis zum Erlass eines
"Gesetzes für Altersfürsorge, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit". Die
Regierung veröffentlicht am einen Gegenentwurf für ein "Gesetz für
Altersfürsorge und Arbeitsunfähigkeit". Da sie also die Gesetzesinitiative nicht
eins zu eins umsetzen will, kommt es am 24. und zur Volksabstimmung.
Verworfen, weil nach Art. 74 der Verfassung weniger als die Hälfte der Stimmenden der letzten Saeimawahlen teilnimmt. Art. 74 fordert seit 1933, dass nicht mehr die Mehrheit aller Stimmberechtigten teilnehmen muss, sondern nur noch die Mehrheit der letzten Saeimawahlen von 1931. Dieses Quorum entspricht 487'411 Stimmenden. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |