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Mazedonien, 30. September 2018 : Beitrittverhandlungen zu EU und NATO (als Republik Nordmazedonien)

Gebiet Mazedonien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Beitrittverhandlungen zu EU und NATO (als Republik Nordmazedonien)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Staatsvertrag
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 1'806'336
Stimmbeteiligung 666'743 36,91%
Gültige (= massgebende) Stimmen 666'743auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 609'813 91,46%
┗━ Nein-Stimmen 37'700 5,65%
┗━ Stimmen ausser Betracht 19'221 2,88%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Als Mazedonien im unabhängig wird, stellt sich Griechenland gegen den Namen "Mazedonien", den es für sich beansprucht. Eilig beschlossene Verfassungszusätze (Nr. I und II vom ) schliessen jegliche Gebietsansprüche Mazedoniens an Nachbarstaaten aus, doch Griechenland bleibt bei seiner Haltung. So kann Mazedonien z. B. der UNO nur unter dem Namen "Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" betreten; weiter blockiert Griechenland Beitrittverhandlungen zu EU und NATO, wo die Einstimmigkeit aller bisherigen Mitgliedsländer nötig ist.

Am einigen sich beide Staaten in Prespa auf den neuen Namen "Republik Nordmazedonien". Die griechischen Regionen im Süden von Mazedonien heissen schon West-, Zentral- und Ostmazedonien, dazu käme Nordmazedonien als eigener Staat. Im Gegenzug verzichtet Mazedonien auf Symbole des antiken Mazedoniens wie z. B. auf die Sonne von Vergina.

Das Parlament ratifiziert das Abkommen am unter Boykott durch die VMRO-DPMNE mit 69 zu 0 Stimmen der Sozialdemokraten und der albanischen Parteien. Staatspräsident Iwanow (VMRO-DPMNE) unterzeichnet es nicht, weil er es für verfassungswidrig hält. Das Parlament stimmt ihm am mit demselben Stimmenverhältnis zu, aber dieses Mal unterzeichnet Parlamentspräsident Xhaferi, weil Iwanow seine Unterschrift erneut verweigert. Um die Volksabstimmung zu verzögern, weigert sich die VMRO-DPMNE, ihre Vertreter in der Wahlkommission zu bezeichnen, gibt aber am nach. Das Verfassungsgericht weist am mit 7 zu 2 Stimmen Klagen ab, Fragestellung und Randbedingungen des Referendums seien illegal. Mängel seien vorhanden, aber sie reichten nicht für eine Absetzung des Referendums.

Das Parlament setzt am mit 68 zu 0 Stimmen die Volksabstimmung mit Beschluss 08-4666/1 als "konsultatives Referendum" an, das die Fragestellung über das Abkommen mit Griechenland mit einem Beitritt zu EU und NATO verbindet. Er legt aber nicht fest, ob es sich um den Beitritt zu einem Staatenbund (obligatorisch nach Art. 120 Verfassung) oder um ein vorgängiges bzw. nachträgliches Referendum zu einem Parlamentsbeschluss (Art. 24 und 25 Referendumsgesetz) handelt. Die Abstimmungsfrage erwähnt den Begriff "Nordmazedonien" gar nicht, nur Beitrittverhandlungen zu EU und NATO. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Vorlage ist abgelehnt, weil weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten teilgenommen hat. Endergebnis der Wahlkommission vom . Die Summe der abgegebenen Stimmen entspricht nicht der Stimmbeteiligung.

Parlamentsplebiszit nach Art. 73 der Verfassung. Die Mehrheit der Stimmberechtigten muss teilnehmen, und die Mehrheit aller Stimmenden ist nötig. Allerdings lebt fast eine halbe Million der registrierten Stimmberechtigten im Ausland.

Zur Umsetzung des Abkommens hingegen sind Verfassungsänderungen nötig, die eine Zweidrittelsmehrheit im Parlament erforden. Am kann die Regierung genügend Abgeordnete der VMRO-DPMNE, so dass das Parlament die Verfassungsänderungen mit 81 von 120 Stimmen annimmt. Das griechische Parlament billigt das Abkommen am mit 153 zu 146 Stimmen.

Abstimmungsfrage:
"Дали сте за членство во ЕУ и НАТО со прифаќање на Договорот помеѓу Република Македонија и Република Грција?"

"Sind Sie für den Beitritt zu EU und NATO, indem Sie das Abkommen zwischen der Republik Mazedonien und der Republik Griechenland billigen?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung