Norfolk (Australien), 2. Januar 1991 : Änderung des verfassungsrechtlichen Status
Gebiet | Norfolk (Australien) | |
┗━ Stellung | bleibt abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Australien), kein allgemeiner Änderungswunsch | |
Datum | ||
Vorlage | Änderung des verfassungsrechtlichen Status | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → bindend → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 60% der abgegebenen Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'051 | |
Stimmbeteiligung | 958 | 91,15% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 958 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 162 | 16,91% |
┗━ Nein-Stimmen | 788 | 82,25% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 8 | 0,84% |
Bemerkungen |
Nach jahrelangem Kampf genehmigt der australische Generalgouverneur 1987 Änderungen
der Norfolk Island Referendum Ordinance, die es dem Inselparlament erlaubt,
jederzeit Abstimmungen über wichtige Themen anzusetzen.
Es herrscht Stimmpflicht. Zur Annahme sind 60% aller abgegebenen Stimmen nötig. Als ruchbar wird, das die Inseln ins australische Wahlsystem eingegliedert werden soll, setzt das Inselparlament eine Abstimmung an, weil sie um ihre Autonomie fürchtet. Die Bundesregierung kassiert die Abstimmung als verfrüht, weil das Bundesparlament noch gar nichts beschlossen hat.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |