Batavische Republik (Niederlande), 6. Oktober 1801 : Verfassung
Gebiet
Batavische Republik (Niederlande)
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Verfassung
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen, Nichtteilnahme ist Jastimme, 50% + 1 der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte
416'419
Stimmbeteiligung
416'419
100,00%
Gültige (= massgebende) Stimmen
416'419
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
364'200
87,46%
┗━ Nein-Stimmen
52'219
12,54%
Bemerkungen
Nach seinem Brumaire-Staatsstreich ist Napoleon mit der schleppenden Bereitstellung von Truppen
durch die Batavische Republik unzufrieden und will eine Verfassung mit mehr Kompetenzen der
Exekutive. Dem Parlament liegt ab März eine Verfassung vor, aber es will sie nicht annehmen.
Am erlässt das Direktorium mit 3 zu 2 Stimmen ein Dekret, mit der
Verfassungsentwurf (106 Artikel) direkt dem Volk vorgelegt wird. Als die
Parlamentskammern den Entwurf einer Kommission zuweisen wollen, schliesst das
Direktorium das Parlament am . Das Ergebnis liegt am vor und
wird sofort in Kraft gesetzt.
Die Abstimmung findet vom 1. bis offen durch Unterschrift in die Stimmregister der
Urversammlungen statt, also sind weder leere noch ungültige Stimmen möglich. Vom Stimmrecht
ausgeschlossen sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw. Nichtstimmende werden
als Ja gezählt (wie in der Helvetischen Republik von 1802).
Aus gutem Grund, weil der Entwurf sonst verworfen worden wäre.
Hauptpunkte
Direktorium (Staatsbewind) mit 12 Sitzen
Parlament (Wetgeving Lighaam) zu 35 Sitzen
Parlament kann Gesetzesvorlagen der Regierung nur annehmen oder verwerfen, aber nicht ändern
Kein Stimmrecht sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw.
Keine Bestimmungen zur Verfassungsrevision, kein obligatorisches Verfassungsreferendum
Alte Regierung erweitert sich selbst von 5 auf 12 Sitze
Alte Regierung ernennt das erste Mal alle 35 Parlamentarier selbst