Niederlande, 1. Juni 2005 : Verfassung der Europäischen Union
Gebiet | Niederlande | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung der Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 12'172'740 | |
Stimmbeteiligung | 7'705'156 | 63,29% |
Stimmen ausser Betracht | 58'741 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 7'646'415 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'940'730 | 38,45% |
┗━ Nein-Stimmen | 4'705'685 | 61,55% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach einer Vorberatung im "Europäischen Konvent" vom bis einigt
sich die Regierungskonferenz am auf eine Verfassung. Die formelle
Unterzeichnung findet am im Rom statt. Die Mitgliedsländer haben 2 Jahre
Zeit, um sie zu ratifizieren, damit sie am in Kraft treten kann.
Ein Vorschlag des Europäischen Parlaments, in allen Ländern zugleich eine
Volksabstimmung abzuhalten, findet keine Zustimmung, weil die Ratifikation
nach nationalem Recht in den einzelnen Ländern stattfinden muss.
Volksabstimmungen sind in der niederländischen Verfassung nicht vorgesehen. Daher erlässt das Parlament - das Abgeordnetenhaus (Tweede Kamer) am , der Senat (Eerste Kamer) am - ein Spezialgesetz für eine solche Abstimmung. Die Regierung legt am das Abstimmungsdatum fest und erklärt, sie respektiere das Ergebnis, wenn sich mehr als 30% der Stimmberechtigten beteiligen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Am zieht die Regierung den Gesetzesentwurf zur Ratifikation zurück. Die Wahlkommission gibt am das Endergebnis bekannt.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |