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Niederlande, 6. April 2016 : Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine

Gebiet Niederlande
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → nicht bindend → Stufe: Staatsvertrag
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 30% Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 12'862'658
Stimmbeteiligung 4'151'613 32,28%
Stimmen ausser Betracht 38'000
Gültige (= massgebende) Stimmen 4'113'613auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'571'874 38,21%
┗━ Nein-Stimmen 2'509'395 61,00%
┗━ Enthaltungen 32'344 0,79%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Die Europäische Union schliesst mit der Ukraine am ein Assoziationsabkommen, das anfangs 2016 in Kraft treten soll. Die 28 Mitgliedsländer und das Europäische Parlament müssen es ratifizieren. Da dieser Termin nicht einzuhalten ist, tritt es provisorisch am in Kraft. In den Niederlanden stimmt die Zweite Kammer (Abgeordnetenhaus) am mit 119 zu 31 Stimmen zu; die Erste Kammer (Senat) am mit 55 zu 20 Stimmen.

Die Bürgerinitiative "Geenpijl" (Keine Richtung) ergreift sofort das Referendum und sammelt vom bis 14'441 Unterschriften zur Einleitung. Der Wahlrat erklärt am 13'480 davon für gültig. Während der Hauptsammelzeit vom bis werden 472'849 Unterschriften gesammelt, davon zehntausende elektronisch. Der Wahlrat wertet eine Stichprobe von 4'112 Unterschriften aus, davon sind 90,6% gültig. Daher gibt er die Anzahl gültigen Unterschriften am mit 427'939 an. Am legt er Frage und Datum fest. Eine Referendumskommission wird schon am ernannt. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Referendum nach dem Gesetz über konsultative Referenden (Wet raadgevend referendum), das erst am in Kraft getreten ist. Es kann auch gegen Staatsverträge wie diesen eingesetzt werden. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes hat das Referendumskomitee 30 Tage Zeit, um 10'000 Unterschriften zur Einleitung zu sammeln. In der Hauptphase muss es 300'000 Unterschriften in 6 Wochen einreichen. Die Mindestbeteiligung in der Abstimmung beträgt 30%. Endergebnis des Wahlrats vom . Leere Stimmen sind zwar gültig, zählen aber nicht bei der Berechnung des Ergebnisses, d. h., eine relative Mehrheit der Nein-Stimmen reicht zur Ablehnung aus. Das Ergebnis ist nicht bindend.

Die niederländische Regierung erreicht darauf Zusicherungen von der EU, dass das Abkommen keine Garantie einer Mitgliedschaft in der EU oder zusätzliche Finanzmittel für die Ukraine bedeute. Die Zweite Kammer stimmt am mit 89 zu 55 Stimmen erneut zu, die Erste Kammer am mit 50 zu 25 Stimmen. Damit kann das Abkommen als Ganzes in Kraft treten.

Abstimmungsfrage:
"Bent u voor of tegen de wet tot goedkeuring van de Associatieovereenkomst tussen de Europese Unie en Oekraïne?
[_] Voor [_] Tegen"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung