Die Freie Stadt Danzig steht gemäss den Versailler Verträgen seit dem
unter dem Schutz des Völkerbundes. Die Verfassung tritt am in Kraft.
Hauptpunkte
Volkstag (Parlament) mit 120 Sitzen; er kann sich nicht selbst auflösen
Senat (Regierung) mit 22 Senatoren: 8 im Haupt- und 14 im Nebenamt
Volkstag bestimmt die Stadtbürgerschaft (Stadtrat) der Stadt Danzig
Volksinitiative durch 10% der Stimmberechtigten (Art. 47)
Am lehnt der Volkstag eine Regierungsvorlage zu seiner Verkleinerung
ab, weil er trotz 72 zu 2 Stimmen das Quorum von 80 Stimmen verpasst. Darauf
reichen Bürger zwei Volksinitiativen ein.
Volksinitiativen benötigen ein Zehntel der Stimmberechtigten
(Art. 47). Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist die Zustimmung
der Mehrheit der Stimmberechtigten nötig (Art. 49).
Bei der letzten Volkstagswahl gab es 214'363 Stimmberechtigte, also sind
mindestens 21'437 Unterschriften nötig.
Da beide Initiativen einander ausschliessen, kommen sie gleichzeitig zur
Abstimmung. Ein doppeltes Ja ist nicht erlaubt. Beide werden verworfen, weil
keine die Mehrheit der Stimmberechtigten (d. h. 107'182 Stimmen) erreicht.
Initiative "Volkswille"
am zugelassen, Sammelfrist vom 22. bis , 28'961 gültige
Unterschriften
Volkstag mit 72 Sitzen
Volkstag darf sich selbst auflösen, Antrag durch 15 Abgeordnete
Volkstag wählt 5 haupt- und 7 nebenamtliche Senatoren; er kann sie jederzeit
absetzen
Volkstag bestimmt die Stadtbürgerschaft der Stadt Danzig aus Abgeordneten
aus der Stadt im Stimmverhältnis der letzten Wahl
Abschaffung des Richterwahlausschusses
Initiative "Bürgerschutz"
am zugelassen, Sammelfrist vom 3. bis , 46'219 gültige
Unterschriften
Volkstag mit 61 Sitzen
Volkstag wählt 5 haupt- und 7 nebenamtliche Senatoren auf unbestimmte Zeit
direkte Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Danzig
Sofortige Neuwahl des Volkstags
Am beschliesst der Volkstag mit 93 zu 5 Stimmen aus eigenem Antrieb
eine Verfassungsreform, mit der der Volkstag auf 72 Sitze verkleinert wir
und der Senat
12 statt 22 Sitze zählt. Dazu untersteht das Budget nur noch dem Volkstag;
Neuwahlen finden am statt. Die Änderungen folgen im wesentlichen der
Initiative "Volkswille", dazu können die Stimmberechtigten den Volkstag per
Volksinitiative auflösen.