Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis
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┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
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Stimmbeteiligung
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Stimmen ausser Betracht
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Gültige (= massgebende) Stimmen
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auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
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┗━ Nein-Stimmen
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Bemerkungen
Vorgeschichte siehe
Die Verfassung von 2003 sieht eine Schura (Parlament) mit 30 gewählten und 15
vom Emir ernannten Mitgliedern vor; die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt
vier Jahre. Daher hätten bis jetzt mindestens sechs Wahlen stattfinden sollen,
aber die erste und einzige Wahl findet am statt.
Am schlägt Emir Tamim al-Thani eine Verfassungsreform vor; wichtigster
Punkt ist die Abschaffung der Parlamantswahl, so dass er wieder allein wieder die
ganze Schura erkennen kann. Diese nimmt die Reform gemäss Art. 144 der Verfassung
am einstimmig an, und der Emir setzt die Volksabstimmung am
mit Dekret Nr. 87/2024 an. Damit findet die Volksabstimmung nur eine Woche nach
dem Beschluss statt.
Präsidialplebiszit gemäss Art. 75 der Verfassung, mit dem der Emir jeden
Beschluss einer Volksabstimmung unterstellen kann. Das Ergebnis ist bindend.
Die Urnen sind von bis geöffnet.
Hauptpunkte
Schura mit mind. 45 vom Emir ernannten Mitgliedern (statt 30 gewählte und 15 ernannte)
Bezeichnung als Demokratie und Rechtsstaat
Aussenpolitik durch Verhandlungen und Vermittlung
Amtseid des Emirs nicht mehr in Sondersitzung der Schura
Mitglieder der Schura neu mit guten Kenntnissen des Arabischen
Emir ernennt freigewordene Sitze innerhalb eines Monats
Amtsverlust der Mitglieder der Schura wegen Verletzung der Amtspflichten
Emir kann Schura jederzeit auflösen, Neubestellung innert sechs Monaten
Ämterkumulation verboten, wie es das Gesetz (statt Verfassung) regelt
auch eingebürgerte (statt nur von Geburt an) Staatsanghörige als Minister
Emir kann Familienrat, Schura und "einflussreiche Personen" zur Beratungen zusammenrufen
Ministerpräsident kann Kompetenzen Stellvertretern abtreten