Rumänien, 19. Mai 2007 : Absetzung von Staatspräsident Băsescu
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Absetzung von Staatspräsident Băsescu | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Abwahl Präsident | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'301'309 | |
Stimmbeteiligung | 8'135'272 | 44,45% |
Stimmen ausser Betracht | 62'858 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 8'072'414 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'013'099 | 24,93% |
┗━ Nein-Stimmen | 6'059'315 | 75,07% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Im einem Konflikt zwischen Ministerpräsident Popescu und Staatspräsident
Băsescu will Popescu Băsescu absetzen. Grundlage ist Art. 95 der Verfassung,
der eine Absetzung wegen schwerer Vergehen nach einer Volksabstimmung ermöglicht.
Das Referendumsgesetz (3/2004) sieht eine Absetzung nur vor, wenn sich die Mehrheit der Stimmberechtigten dafür ausspricht. Erst der dritte Versuch findet am die Zustimmung des Verfassungsgerichts, so dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Frühere Versuche wollten die Absetzung nur ermöglichen, wenn der Staatspräsident – wie Băsescu – im zweiten Wahlgang gewählt wurde. Das Parlament leitet die Absetzung am mit einer Untersuchungskommission ein, die Băsescus Amtsführung untersuchen soll. Am ändert es das Referendumsgesetz. In seiner obligatorischen Stellungsnahme sieht das Verfassungsgericht keine schweren Verfehlungen Băsescus, aber das Parlament (beide Kammern zusammen) stimmt am mit 322 zu 108 Stimmen bei 10 Enthaltungen für Băsescus Absetzung. Das Verfassungsgericht bestätigt den Entscheid am folgenden Tag. Die Volksabstimmung muss innert 30 Tagen stattfinden. Der Senatspräsident übernimmt ad interim Băsescus Pflichten. Da das Parlament gleichzeitig das Wahlgesetz 370/2004 so ändert, dass ein suspendierter Präsident nicht zu Neuwahlen antreten darf, entschliesst sich Băsescu, nicht zurückzutreten sondern das Referendum abzuwarten. Art. 9 des Wahlgesetzes legt fest, dass der Names Präsidenten nicht in der Abstimmungsfrage erscheinen soll, der Frage ist aber mit seinem Namen formuliert. Amtliches Endergebnis des Verfassungsgerichts vom . Staatspräsident Băsescu übernimmt sein Amt per sofort wieder.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |