Rumänien, 22. November 2009 : Einkammerparlament
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Einkammerparlament | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'293'277 | |
Stimmausweise | 9'320'240 | |
Stimmbeteiligung | 9'318'656 | 50,95% |
Stimmen ausser Betracht | 653'234 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 8'665'422 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'740'213 | 77,78% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'925'209 | 22,22% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Am schlägt Präsident Băsescu ein Einkammerparlament mit höchstens
300 Abgeordneten vor. Da das Referendumsgesetz im Moment verfassungswidrig
ist, setzt die Regierung per Notverordnung durch, dass sich das Parlament
mit dem Antrag befasst. Es lehnt ihn ab, und Băsescu gibt am
seine Kandidatur für die gleichzeitig stattfindenden Präsidentenwahlen
bekannt und setzt eine Volksabstimmung mit zwei Fragen auf denselben
Tag an. Auf eine Klage hin entscheidet das Bukarester Appellationsgericht
am , die Abstimmung dürfe zusammen mit der Wahl stattfinden
und dem Präsidenten entstehe daraus kein unrechtmässiger Vorteil.
Konsultatives Präsidialplebiszit nach Art. 90 der Verfassung und Art. 11 des Referendumsgesetzes (3/2000). Damit das Ergebnis gültig ist, muss sich die Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligen. An der Präsidentenwahl nehmen 54,37% der Stimmberechtigten teil. Endergebnis des Wahlbüros vom , am selben Tag vom Verfassungsgericht mit Urteil 37/2009 bestätigt und dem Parlament weitergeleitet. Da die Abstimmung nur konsultativ ist, müsste das Parlament die Verfassung ändern, was zu einem obligatorischen Verfassungsreferendum führt.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |