Rumänien, 7. Oktober 2018 : Ehe nur zwischen Mann und Frau
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Ehe nur zwischen Mann und Frau | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), Einleitung durch Volksinitiative | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 25% der Stimmberechtigten, 30% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'279'011 | |
Stimmbeteiligung | 3'857'308 | 21,10% |
Stimmen ausser Betracht | 76'111 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'781'144 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'531'732 | 93,40% |
┗━ Nein-Stimmen | 249'412 | 6,60% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Art. 48 Abs. 1 der Verfassung definiert die Ehe als Verbindung zwischen zwei
Ehepartnern (soţi), aber Art. 258 Abs. 4, Art. 259 Abs.
1, Art. 271 und Art. 277 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches verstehen darunter nur
Paare aus Mann und Frau. Homosexualität ist erst seit 2001 straffrei.
Das "Bündnis für die Familie" ( Coaliţia pentru Familie)
befürchtet, die Gesetze könnten auch für
gleichgeschlechtliche Paare angepasst werden. Daher sammelt es vom
bis über drei Millionen Unterschriften, um eine Verfassungsreform
einzuleiten, die "Eheparter" durch "Mann und Frau" ersetzen soll, um jede
Form der gleichgeschlechtlichen Ehe zu verhindern.
Das Verfassungsgericht erklärt die Einleitung am mit 2,6 Millionen Unterschriften für gültig; wegen Wahlen gelangt sie erst im folgenden Jahr ins Parlament. Die Vorlage kommt am ins Abgeordnetenhaus, das ihr am mit 232 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen zustimmt. Wegen Regierungskrisen und Änderungen am Referendumsgesetz verzögert sich die Behandlung lange. Der Senat stimmt ihr am mit 107 zu 13 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. Das Verfassungsgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der Vorlage am mit 7 zu 2 Stimmen. Das Referendumsgesetz 3/2000 verlangt in seiner alten Fassung, eine Verfassungsreform als Gesetz zu beschliessen, das der Staatspräsident zurückweisen kann. Da Staatspräsident Johannis gegen diese Reform ist, beschliesst das Abgeordnetenhaus am u. a., dass neu die Regierung das Abstimmungsdatum festlegt. Das Verfassungsgericht weist dies zurück, weil die 30 Tage Frist in der Verfassung stehen. Neu steht das Abstimmungsdatum fix im Referendumsgesetz, so dass der Staatspräsident keinen Spielraum mehr hat. Abgeordnetenhaus und Senat stimmen dieser Änderung am bzw. zu, aber Johannis legt sie am dem Verfassungsgericht vor, das seinen Einspruch am abweist. Er verkündet das Gesetz nicht und geht am erneut vor das Verfassungsgericht, das seine Klage am endgültig ablehnt. Johannis verkündet das Gesetz am . Die Regierung legt das Datum am fest. Sie erweitert es wie bei der Verfassungsreform im mit einer Notverordnung auf zwei Tage (6. und ), um das Beteiligungsquorum zu erreichen. Die Abstimmungsfrage erhält keine Aussage über den Inhalt der Reform. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Vorlage ist verworfen, weil die Stimmbeteiligung mit 20,4% zu tief ist. Auch das Quorum von Ja-Stimmen ist 19,3% nicht erreicht, er ist etwa so gross wie Anzahl eingereichter Unterschriften. Endergebnis der Wahlkommission vom , vom Verfassungsgericht am bestätigt. Die Summe der abgegebenen Stimmen entspricht nicht der Stimmbeteiligung. Einleitung einer Verfassungsreform nach Art. 150 der Verfassung durch 500'000 Stimmberechtigte innert sechs Monaten. Beide Kammern müssen mit einer Zweidrittelsmehrheit zustimmen, darauf folgt eine obligatorische Volksabstimmung nach Art. 151. Das Referendumsgesetz verlangt seit 2013 in Art. 5 eine Mindestbeteiligung von 30% und einen Jastimmenanteil von 25% der Stimmberechtigten.
Art. 48 Abs. 1:
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |